Nach allgemeiner Auffassung betreffen die mittlerweile 14 EU-Richtlinien zum Urheberrecht ausnahmslos die Harmonisierung der Verwertungsrechte und nicht die Urheberpersönlichkeitsrechte. Diese Auffassung wird hier widerlegt. Folglich gibt der Beitrag einen Überblick über das Unionsregime zu den Urheberpersönlichkeitsrechten und schlägt eine systematische Rekonstruktion vor.

Das EU-Reglement über die Urheberpersönlichkeitsrechte

Ubertazzi Luigi Carlo
2018-01-01

Abstract

Nach allgemeiner Auffassung betreffen die mittlerweile 14 EU-Richtlinien zum Urheberrecht ausnahmslos die Harmonisierung der Verwertungsrechte und nicht die Urheberpersönlichkeitsrechte. Diese Auffassung wird hier widerlegt. Folglich gibt der Beitrag einen Überblick über das Unionsregime zu den Urheberpersönlichkeitsrechten und schlägt eine systematische Rekonstruktion vor.
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